Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Caroline Fiebinger (Fotografie) und Ihnen als Auftrag gebende Person erreicht werden.

Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge zwischen Caroline Fiebinger (Fotografin) und dem Kunden für alle von der Fotografin durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Die AGB gelten als vereinbart mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
  3. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde die AGB an.
  4. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Kunden zustande.
  5. Widerspricht der Kunde den AGB, ist dies schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Fotograf erkennt diese schriftlich an.
  6. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Auftragsproduktionen

  1. Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion erforderlich sind, im Namen und auf Rechnung des Kunden zu beauftragen.
  2. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, vom Fotografen ausgewählt.
  3. Werden dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen übermittelt, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)

  1. Diese AGB gelten für sämtliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, unabhängig von Schaffensstufe oder technischer Form, insbesondere auch für elektronisches oder digitales Bildmaterial.
  2. Der Kunde erkennt an, dass das vom Fotografen gelieferte Bildmaterial urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) sind.
  3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die gesondert zu vergüten sind.
  4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, auch im Falle der Zahlung von Schadensersatz.
  5. Reklamationen bezüglich Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß und vertragsgemäß übergeben.

Nutzungsrechte

  1. Der Kunde erwirbt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck (z.B. private Nutzung).
  2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte sowie Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
  3. Mit der Lieferung des Bildmaterials wird lediglich das Nutzungsrecht für die einmalige Nutzung zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in den angegebenen Medien oder Datenträgern übertragen.
  4. Jede über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Verwendung ist honorarpflichtig und bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Dies betrifft insbesondere:
    1. Zweitverwertungen oder -veröffentlichungen, insbesondere in Sammelbänden, Werbemaßnahmen oder Nachdrucken,
    2. Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern (z.B. CD-ROM, DVD, Festplatten),
    3. Vervielfältigungen oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern oder im Internet,
    4. Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials durch Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe geeignet sind.
  5. Änderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing oder elektronische Hilfsmittel sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Das Bildmaterial darf nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig verwendet werden.
  6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die eingeräumten Nutzungsrechte auf Dritte zu übertragen. Jede Nutzung oder Weitergabe des Bildmaterials muss den Urhebervermerk des Fotografen enthalten.
  7. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertrag.

Haftung

  1. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es liegt ein entsprechendes Release-Formular vor. Der Kunde ist verantwortlich für die Einholung von Genehmigungen für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst und für die Betextung sowie die Veröffentlichung.
  2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
  3. Der Fotograf haftet für den Verlust von digitalen Daten nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, und die Haftung ist auf den Materialwert der Rohdaten beschränkt.
  4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, auch im Falle der Zahlung von Schadensersatz.
  5. Reklamationen hinsichtlich Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß und vertragsgemäß übergeben.

Honorare

  1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Bei Fehlen einer Vereinbarung gelten die Preise gemäß der aktuellen Preisliste auf der Website des Fotografen.
  2. Das Honorar deckt die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck ab.
  3. Kosten und Auslagen (z.B. Materialkosten, Modellhonorare, Requisiten, Reisekosten) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
  4. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahmen fällig. Bei Teilablieferungen ist das entsprechende Teilhonorar jeweils mit der Lieferung fällig. Der Fotograf kann bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsumfang verlangen.
  5. Bei Stornierung durch den Kunden kann der Fotograf folgende Stornogebühren verlangen:
    • Bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin: 50% des vereinbarten Honorars,
    • Weniger als 24 Stunden vor dem Termin: 100% des vereinbarten Honorars.

Vertragsstrafe, Schadensersatz

  1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
  2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  • Auf Verträge zwischen dem Kunden und dem Fotografen findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung.
  • Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Fotografen, sofern gesetzlich zulässig.
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